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   OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23   

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OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23 (https://dejure.org/2023,18690)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.06.2023 - 2 B 29/23 (https://dejure.org/2023,18690)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 2 B 29/23 (https://dejure.org/2023,18690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit; Dienstfähigkeit; Drogenabhängigkeit; Fehlzeiten krankheitsbedingt; Kokain; Untersuchungsanordnung; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; krankheitsbedingte Fehlzeiten; Betäubungsmittelabhängigkeit ...

  • rechtsportal.de

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit; Dienstfähigkeit; Drogenabhängigkeit; Fehlzeiten krankheitsbedingt; Kokain; Untersuchungsanordnung; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; krankheitsbedingte Fehlzeiten; Betäubungsmittelabhängigkeit ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Dies ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte sei dienstunfähig (BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 42).

    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung darf das Gericht insoweit nur die Umstände berücksichtigen, die in der Anordnung angegeben sind; vom Dienstherrn später nachgeschobene weitere Gründe müssen außer Acht gelassen werden (vgl. Plog/ Wiedow, BBG , § 44 Rn. 95a; der Sache nach auch BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 43; Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 17.10, juris Rn. 20 f).

    Der Dienstherr muss insbesondere in der Untersuchungsanordnung nicht darlegen, dass und warum die zugrunde liegenden Erkrankungen Zweifel an der Dienstfähigkeit der Beamtin oder des Beamten begründen; da das für ihn bestimmte Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel keine Angaben zu Gründen der Dienstunfähigkeit enthält, kann er dies regelmäßig auch nicht (BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 47).

    Eine schlichte Untersuchungsanordnung, die im Tatbestand die Fehlzeiten der Beamtin oder des Beamten auflistet und um eine ärztliche Begutachtung mit dem Prognosehorizont bittet, ob zu erwarten ist, dass die Dienstfähigkeit innerhalb von sechs Monaten wieder voll hergestellt sein wird, ist rechtmäßig (BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 52).

    Eine Untersuchungsanordnung, die ihre Zweifel an der Dienstfähigkeit auf § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG stützt, ist keine "Untersuchungsanordnung minderen Rechts" und kann sich daher auch auf psychiatrische Untersuchungen erstrecken (BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 51).

    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).

  • BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16

    Aufforderung an einen Beamten zu Angaben zu Gründen für seine Erkrankung

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22

    Zur Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Untersuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22

    Erneute amtsärztliche Untersuchung eines Telekom-Beamten; Feststellung des

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung darf das Gericht insoweit nur die Umstände berücksichtigen, die in der Anordnung angegeben sind; vom Dienstherrn später nachgeschobene weitere Gründe müssen außer Acht gelassen werden (vgl. Plog/ Wiedow, BBG , § 44 Rn. 95a; der Sache nach auch BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, juris Rn. 43; Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 17.10, juris Rn. 20 f).
  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Aus ihm ergibt sich ebenfalls nicht, dass Art und Umfang der Untersuchung enger hätten eingegrenzt werden müssen als in der streitgegenständlichen Anordnung geschehen (vgl. zur Pflicht des Gerichts, eine solche Prüfung der von der Beamtin und dem Beamten nach Erlass der Untersuchungsanordnung eingereichten ärztlichen Unterlagen vorzunehmen, BVerwG, Beschl. v. 10.04.2014 - 2 B 80.13, juris Rn. 11 ff.).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Dabei ist unter "dauernd" in Anlehnung an § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG , § 41 Abs. 2 BremBG und § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG ein Prognosezeitraum von sechs Monaten zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.04.2020 - 2 B 5.19, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12

    Zurruhesetzungsverfahren; Feststellung der Dienstunfähigkeit; Inhalt des

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Der Verwendungszweck ist damit begrenzt auf Entscheidungen betreffend die Feststellung der Dienstunfähigkeit, die anderweitige Verwendung im Falle der Dienstunfähigkeit, die begrenzte Dienstfähigkeit, die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen und die Reaktivierung (vgl. zum entsprechenden § 48 Abs. 2 Satz 3 BBG BVerwG, Beschl. v. 13.03.2014 - 2 B 49.12, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - 4 S 19.17

    Zweifel an der Dienstunfähigkeit eines Beamten im Zeitpunkt der Veranlassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23
    Liegen die Erkenntnisse des Dienstherrn längere Zeit zurück, fehlt es regelmäßig an einem hinreichenden Anlass, die dauernde Dienstfähigkeit der oder des Betroffenen in Zweifel zu ziehen (OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 22.01.2018 - OVG 4 S 19.17, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250

    Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung

    Dass neben den bescheinigten Erkrankungen noch ein weiterer Umstand (vorläufige Dienstenthebung) ursächlich für die fehlende Dienstleistung war, schließt nach alledem den Tatbestand des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG i.V.m. Art. 65 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayBG nicht aus und vermag die aus den Fehlzeiten resultierenden Zweifel an der Dienstfähigkeit weder zu beseitigen noch es zu rechtfertigen, diesen nicht nachzugehen (so auch OVG Bremen, B.v. 26.6.2023 - 2 B 29/23 - juris Rn. 24; vgl. auch OVG NW, B.v. 3.9.2018 - 6 B 860/18 - juris Rn. 44).
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